Seit über 20 Jahren im Umgang mit Asbest nach TRGS 519 tätig.
Seit 2021 auch im emissionsarmen Verfahren zum Entfernen von Asbest-Kleber auf mineralischen Untergründen BT17 und BT11 Verfahren tätig.
Abbruch- und Sanierungsarbeiten in und an bestehenden Gebäuden und Anlagen bringen Herausforderungen mit sich. Bei Gebäuden, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, ist davon auszugehen, dass asbesthaltige Baumaterialien vorhanden sind. Ausschließen lässt sich das nur mit einer Schadstofferkundung und dem zugehörigen Schadstoffgutachten, dass die Ergebnisse der Erkundung eindeutig darstellt.
Der Bauherr ist gemäß Baustellenverordnung zur Mitwirkung verpflichtet. Er hat zu ermitteln, ob besonders gefährliche Arbeiten (Anlage 2 BaustellV), wie Arbeiten mit Asbest, von ihm beauftragt werden. Zum Schutz ist auch dann von krebserzeugenden Gefahrstoffen auszugehen, wenn diese nicht sicher ausgeschlossen werden können. Zur Unterstützung hat der Gesetzgeber in der Gefahrstoffverordnung festgelegt, dass der Veranlasser (Bauherr) uns - alle vorliegenden Informationen über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe zur Verfügung stellen muss, - das Baujahr (vor 1993) und das Datum des Baubeginns (zwischen 1993 und 1996) bekanntgeben muss.
Rechtsquellen: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen vom 26.11.2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 02.12.2024. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 10.06.1998, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 19.12.2022.
Bei uns im Hause wird auf persönliche Beratung und Betreuung großer Wert gelegt. Im Umgang mit verschiedenen Kunden, sind wir immer gerne bereit uns auf die individuellen Bedürfnisse einzustellen.
Als nordisches Unternehmen sind wir gerne in und um die Hanse herum tätig.
Alles aus einer Hand von Anfang bis zum Ende,
rufen Sie uns gerne jeder Zeit an.
A.S.H. GmbH
Heckkaten 34, 23619 Badendorf
Demontage von Asbestzementplatten
an Dach und Fassade nach TRGS 519.
Demontage von Mineralwolle und Styropor nach TRGS 521.
Rückbau und Entsorgung von Floor-Flex, Vinyl-Asbest-Platten etc.
Rückbau und Entsorgung von Asbestklebern auf Fußböden, Wänden oder ähnlichem mit Asbestfliesenklebern.
Volle Übernahme von Antragsstellung und Behördengängen
Entsorgung alle Materialien inklusive Schadstoffe.
Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenfreies Angebot für die Asbestentsorgung oder Sanierung. So können Sie verlässlich planen. Rufen Sie uns gerne an, oder schreiben uns eine E-Mail. Einer unser Mitarbeiter nimmt ein kostenfreies Aufmass und wir erstellen eine Angebotsplanung für Ihr Bauvorhaben.
KontaktEin junges, fleißiges und motiviertes Team mit erfahrenen Paten für die perfekte Kombination.
Jahrelange Erfahrung | Leistungsstarker Fuhrpark | Neuste Maschinentechnik
Emissions-, Quarz-, Fein-, Gefahrstaub-freies Arbeiten durch neuste Techniken von Deconta
Unser Stammgebiet umfasst Hamburg, Schleswig-Holstein und nahes Umland.
"Wenn wir gehen, ist es sauber und schadstofffrei!"